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Chancen für Diesel-Verbraucher enorm gestiegen
BGH vor bahnbrechendem Diesel-Urteil im Mai.


26.04.2023 
 

Der BGH wird am 8. Mai 2023 erneut zu Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal verhandeln. Im Verfahren zum Aktenzeichen VIa ZR 1031/22 geht es um Schadenersatzansprüche bei einem Mercedes C 220 d, der u.a. mit einem Thermofenster ausgestattet ist. Prozessbeobachter erwarten, dass sich der BGH der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH von April 2023 anschließen wird und schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht. 

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte hierzu am 21. März 2023 entschieden, dass Autohersteller bei Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung ("Thermofenster") fahrlässig handeln und somit für Schäden haften.
Der Kläger im oben geschilderten Fall hatte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend gemacht, die vom EuGH mit dem Urteil vom 21. März bestätigt wurden. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Autobranche, da es auch den Weg für Klagen von Dieselkäufern gegen andere Hersteller ebnet, die ebenfalls die Technologie verwenden.
 

DasEuGH-Urteil stellt klar, dass Abschalteinrichtungen nicht nur dann illegal sind, wenn sie speziell zur Manipulation von Abgastests eingesetzt werden, sondern auch dann, wenn sie die Abgasreinigung im normalen Fahrbetrieb reduzieren und somit den Schadstoffausstoß erhöhen. Dies gibt Verbrauchern, die von solchen Abschalteinrichtungen betroffen sind, bessere Möglichkeiten, Schadenersatz einzufordern.

Auch der Bundesgerichtshof hatte zuvor bereits den sogenannten Restschadensersatz (BGB §852) bestätigt, der es Neuwagenkäufern erlaubt, bis zu zehn Jahre nach Kauf Ansprüche auf Schadensersatz zu geltend zu machen.

Am 8. Mai 2023 will sich der BGH zum EuGH-Urteil äußern und untergeordneten Gerichten Handlungsempfehlungen geben.

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Von verbraucherfreundlichen EuGH- und BGH-Urteilen könnten Hunderttausende Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen mit EA288-Motor profitieren. Aber auch Halter von Fahrzeugen anderer Hersteller – wie zum Beispiel Fiat oder Mercedes-Benz – hätten plötzlich noch bessere Chancen, Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen.

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