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BEVOLLMÄCHTIGUNG
 

Vollmacht
Es wird hiermit der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vollmacht erteilt in Sachen "Mandant" gegen "Gegenseite" wegen "Datenleck Verstoß".

Die Vollmacht gilt als Prozessvollmacht für alle Verfahren und für alle Instanzen, u.a. gem. §§ 81 ff. ZPO, §§302, 374 StPO, § 67 VwGO, § 73 SGG, sowie als Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art. Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf:


 

  • die Verteidigung und Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen einschließlich aller Vorverfahren, sowie auf die Vertretung als Nebenkläger. Sie gilt auch für den Fall meiner Abwesenheit zur Vertretung gem. § 411
    II StPO mit der ausdrücklichen Ermächtigung gem. § 233 I, 234 StPO; die Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten;
    die Stellung und Rücknahme von Strafanträgen; die Zustimmung gem. §§ 153
    und 153a StPO sowie für die Stellung von Entschädigungsanträgen nach dem StrEG.


 

  • die Geltendmachung von Ansprüchen gegen etwaige Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer sowie zur Akteneinsicht in derartigen Verfahren.


 

  • die Empfangnahme und Aus- bzw. Freigabe von Geld, Urkunden, Sicherheiten und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder von anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.


 

  • die Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf Andere. Die Kosten hierfür trägt die/der Unterzeichnende.


 

  • die Entgegennahme und das Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, die Einlegung und die Rücknahme von Rechtsmitteln sowie die Erklärung des Verzichts auf solche (einschließlich des Verzichts nach § 147 FamFG), sowie die Erhebung und Rücknahme von Widerklagen - auch in Ehesachen.


 

  • die Beilegung des Rechtsstreits oder der außergerichtlichen Verhandlungen durch Anerkenntnis, Verzicht, Vergleich oder sonstige Einigung.


 

  • die Vertretung vor den Familiengerichten (§§ 10, 114 FamFG), sowie den Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen und die Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.


 

  • die Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Auf die Kostentragungspflicht gem. § 12 ArbGG wurde ich ausdrücklich hingewiesen.


 

  • die Vertretung vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten.


 

  • die Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.


 

  • die Vertretung in allen Neben- und Folgeverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich den aus dieser erwachsenden besonderen Verfahren, in
    Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren.


 

  • die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere die Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.

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