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Kernsanierung

Fehler im Vertrag
Keine Vorfälligkeitsentschädigung für KfW-Darlehen


Quelle: ntv.de vom 13.01.2023

13.01.2023 Text gekürzt; Den kompletten Bericht lesen Sie hier
 

Erstmals hat ein Gericht einem Immobilienbesitzer die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung für einen Förderkredit der KfW-Bank zugesprochen. Viele Kreditnehmer könnten davon profitieren.

Banken haben ein Anrecht auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Kreditnehmer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlt und das Kreditinstitut dadurch einen Zinsschaden erleidet. Dies gilt jedoch nach Paragraf 502 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur dann, wenn die Bank den Kunden im Kreditvertrag ausreichend über die Berechnungsmethode der Zinsentschädigung informiert.

Dies ist jedoch häufig nicht der Fall, wie unsere Erfahrungen zeigen. Konsequenz: In vielen Fällen können Kreditnehmer eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Nun hat mit dem Landgericht (LG) Limburg (Az.: 1 O 32/22) erstmals ein Gericht entschieden, dass dies auch für Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der Fall ist...

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