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Weiterhin positive Klageaussichten im LKW Kartell: Ein Sachstandsbericht aus September 2023


Die Rechtsprechung im LKW Kartell ist, auch im Jahr 2023, also über ein Jahrzehnt nach Bekanntwerden des LKW Kartells (mehr Infos hier (https://www.der-meyer.com/lkwkartell)

immer noch überaus günstig. Wir veröffentlichen hier den aktuellen Sachstandsbericht einer unserer Partner-Kanzleien, Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner aus München, die sich seit den Anfängen der Kartell-Rechtsstreite um die Belange unserer Mandaten kümmert.


Im Sachstandsbericht heißt es wie folgt: Die Rechtsprechung ist überaus günstig. Es sind erste Ergebnisse des gerichtlich beauftragten Gutachtens bekannt geworden. Ferner hat in England der Court of Appeal am 07. Februar 2023 im Lkw-Kartell geurteilt: Ein vorsichtiger Beobachter würde daher von ca. 5 % Schadensersatz auf den Kaufpreis zzgl. Zinsen, also rund 8 % insgesamt ausgehen. Bis Ende Mai 2023 hatten beide Seiten noch umfassend vortragen können. Es wird vermutlich im Winter 2023 eine umfassende Verhandlung mit einer Vielzahl von Parteien stattfinden. 1. Am 23. September 2021 hat der Bundesgerichtshof, Az. KZR 35/19, über die Haftung dem Grunde nach verhandelt und vollständig die Rechtsansicht der Kläger bestätigt! Es liege nicht nur ein Informationsaustausch vor, sondern - wie an mehreren Stellen betont wird - sogar ein Preiskartell, also ein hardcore-Kartell, und damit die schlimmste Verletzung des Wettbewerbs, wie auch die Kommission bindend feststellt.

Diesen Sachverhalt haben die Beklagten im Rahmen der Vergleiche auch eingeräumt und damit explizit zugestimmt. Dadurch war es den Beklagten auch nicht möglich, diesen Sachverhalt im Rahmen des Zivilprozesses zu widerlegen. Nunmehr wurden auch das zweite und dritte Urteil des Bundesgerichtshofs, Az. KZR 19/20 sowie KZR 20/20, veröffentlich. Auch dieses ist uneingeschränkt positiv für die Klägerseite und bestätigt, dass es für Leasingbeschaffungen und für Käufer bei Händlern ebenso Schadenersatz gibt. Am 10. Oktober 2023 wird der Bundesgerichtshof wieder einen Fall zum LKW-Kartell hören. Da die wesentlichen Fragen bereits entschieden sind, gehen wir nicht von substantiellen Neuerungen aus. Kurzum: die Klageaussichten sind unverändert intakt, ja sogar noch verbessert. Sodann werden die Landgerichte beginnen, auch über die Höhe des Schadensersatzes zu befinden. Auch wichtig: in einem jüngeren Urteil hatte das OLG Frankfurt am Main die Revision zu Bundesgerichtshof gar nicht mehr zugelassen. Dies ist ein klarer Ausdruck, dass die wesentlichen Haftungsfragen im LKW-Kartell nunmehr geklärt sind und die Landgerichte nunmehr die Fälle anhand fester Vorgaben abarbeiten können. Im LKW-Kartell liegen mittlerweile ca. 75 Urteile vor, die ein klägergünstiges Bild der Rechtsprechung zeichnen. Das LG Berlin verurteilte unlängst zu 5% Schadensersatz zzgl. Zinsen, also insgesamt rund 10% vom Kaufpreis. Urteile zu 5% Schadensersatz liegen auch vor vom • spanischenGerichtshofs • ebensovomBerufungsgerichtinLondon. Gerichte in Belgien, Portugal, Spanien und Italien gingen zum Teil auch weit über hinaus diesen Satz von 5% hinaus und verurteilten zu 10% oder 20%. 2. Wir hatten mit der erkennenden Kammer beim Landgericht München bereits mehrere Male gesprochen sowie knapp 10 mündliche Verhandlungen in Parallelverfahren mit anderen, nicht hiesigerseits vertretenen Klägern wahrgenommen. Die meisten Klagen in Deutschland hängen beim Landgericht München I und zwar derzeit ca. 130 Klagen mit insgesamt über 250.000 LKW-Ansprüchen. Das Landgericht erlässt viele sog. Beweisbeschlüsse. Dies ist Ausdruck dessen, dass die Haftung dem Grunde nach als gegeben angesehen wird und das Gericht sich hinsichtlich der Höhe sachverständigen Rat einholt. Es sind vom Landgericht München I die beiden Sachverständigen benannt worden, die auch für die von uns vertretenen Ansprüche die Schadenshöhe beurteilen werden. Dies sind Herr Prof. Dr. Oliver Falck, ifo-Institut, München, als Koordinator und Ansprechpartner für das Gericht, sowie Herr Dr. Johannes Koehnen. Die Sachverständigen haben Expertise im Wettbewerbsrecht und sind vor allem unabhängig: Das ifo-Institut ist mit der Ludwig-Maximilians-Universität München assoziiert, wird zu etwa zwei Dritteln aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist demgemäß unabhängig. Dies ist wichtig zu wissen, da gewichtige wirtschaftliche Interessen im Mittelpunkt stehen. Noch besser: Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in einer Entscheidung KZR 63/18 die Ermittlung des Schadenersatzes aufgrund von Studien der EU etc. für angezeigt erachtet. Dies ist mit der treffenden Zeile: "15% [Schadenersatz] auf alles!" charakterisiert worden und ist geeignet, die Verfahren erheblich abkürzen. 3. Wir haben mittlerweile mehrere Klagen ausgebracht. Diese sind alle bei der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I mit seiner klägerfreundlichen Rechtsprechung anhängig. Dies betrifft die Zuständigkeit sowie die Anwendung der Verjährungsregeln sowie insbesondere den konzentrierten Verfahrensfortgang mit der Einholung des Universalgutachtens. Die Aussichten sind folglich unverändert intakt. Wir bei DERMEYER werden Sie weiterhin unverzüglich informieren und stehen Ihnen für weitergehende Erläuterungen und zur Ermittlung Ihrer Betroffenheit im LKW Kartell jederzeit mit unserem kostenfreien Service zur Seite. Besuchen Sie uns gerne unter www.der-meyer.com


Herzlichst

Ihr Team DERMEYER



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