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HOTEL KARTELL & BESTPREIS-KLAUSEL

Hotel 1

Kartellrechtswidrige Bestpreis-Klausel von Booking.com

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Booking.com enthielten​
seit dem Jahr 2006 kartellrechtswidrige Klauseln.

Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten hat, Zimmer zu günstigeren Raten auf anderen Buchungsportalen anzubieten, verstießen eindeutig gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das Oberlandesgericht Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. 

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Mit Blick auf die eindeutige Rechtslage hat Booking.com sich im Sommer 2015 entschieden „freiwillig“ die weiten Bestpreisklauseln aus seinen AGBs zu streichen und nicht länger zur Anwendung zu bringen. Dies ändert indes nichts daran, dass Booking.com über knapp 10 Jahre kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln zur Anwendung gebracht hat, um auf diese Weise bewusst und gewollt den Wettbewerb zu beschränken.

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DERMEYER bietet geschädigten Hotels und Pensionen die Möglichkeit an, sich an einer Sammelklage gegen Booking.com zu beteiligen. Über die Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ist gewährleistet, dass die teilnehmenden Hotels und Pensionen keine Kosten und auch keine Kostenrisiken zu tragen haben.

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Mit Ihrer Teilnahme schützen Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen Booking.com gegen die zeitnah drohende Verjährung.

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Wichtige Fragen und Antworten

1) Welche Hotels sind teilnahmeberechtig?
Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland gelegene Hotels (unabhängig davon, ob auch die Betreibergesellschaft in Deutschland sitzt), die zwischen den Jahren 2006 und 2016 bei Booking.com gelistet waren. Weitere Teilnahmebeschränkungen bestehen nicht.

 

2) Welche Kosten / Risiken bestehen für die teilnehmenden Hotels?
Die teilnehmenden Hotels tragen weder Kosten noch Kostenrisiken. Diese werden von einem Prozessfinanzierer übernommen, der allein im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung erhält.

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3) Was muss ich tun, um teilzunehmen?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir besprechen in einem persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem Fall haben.

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4) Welche Mitwirkungspflichten treffen mich?

Anwälte und Wettbewerbsökonomen werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen um ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Ganz ohne Ihre Mithilfe wird es aber nicht gehen. Sie werden insbesondere Auskünfte (ggf. Schätzungen) zu ihren Provisionszahlungen an Booking.com während des relevanten Zeitraums machen müssen und – sofern vorhanden – dahingehende Belege zusammenstellen und zur Verfügung zu stellen. Der Aufwand dürfte sich allerdings lohnen (vgl. Frage 6).

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5) Muss ich Sorge vor Repressalien durch Booking.com haben?

Vergleichbaren früheren Initiativen aus dem vergangenen Jahr, über die auch in der Presse berichtet wurde, haben sich mehr als 600 Hotels angeschlossen. Es steht zu erwarten, dass sich der vorliegenden Sammelklage noch weitaus mehr betroffene Hotels anschließen werden. Bereits die schiere Anzahl an teilnehmenden Hotel lässt eventuelle Repressalien durch Booking.com gegenüber einzelnen teilnehmenden Hotels sehr unwahrscheinlich erscheinen. Im Übrigen wären willkürliche Sanktionen, wie z.B. Herabstufungen im Ranking, ein bußgeldbewährter Marktmachtmissbrauch, den Booking.com nicht riskieren wird.

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6) In welcher Höhe ist Schadensersatz zu erwarten?

Die konkrete Schadenshöhe wird von den Wettbewerbsökonomen zu berechnen sein, und zwar in der Regel auf Grundlage von Vergleichsmarktmodellen unter Berücksichtigung sämtlicher Marktumstände. Ersten Einschätzungen zufolge können die Buchungsprovisionen von Booking.com als Folge der weiten Bestpreisklausel um bis zu 100% überhöht gewesen sein, also doppelt so hoch wie ohne die weiten Bestpreisklauseln. Dies würde bedeuten, dass Sie die Hälfte der an Booking.com bezahlten Buchungsprovisionen zzgl. Zinsen als Schadensersatz geltend machen können.

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7) Wie lange wird das Verfahren dauern?

Vergleichbare frühere Initiativen aus dem vergangenen Jahr, über die auch in der Presse berichtet wurde, konnten im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zügig zum Ergebnis geführt werden. Es wird im Wesentlichen von Booking.com abhängen, ob auch im vorliegenden Fall eine vergleichsweise Lösung erzielt werden kann. Sofern notwendig, sind alle Vorkehrungen getroffen um Ihre Ansprüche ggf. auch im Rahmen eines aufwendigen und langdauernden Rechtsstreits erfolgreich durchzusetzen. Wichtig für Sie ist, dass bereits jetzt Schadenszinsen zu Ihren Gunsten laufen, so dass eine längere Verfahrensdauer auch zu höheren Zinsansprüchen für Sie führt.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Hotel Kartell & Bestpreis Klausel

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