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LKW KARTELL & PKW
DIESEL ABGASSKANDAL

DERMEYER  I  WIR KENNEN DEN WEG ZU IHREM RECHT

Erfahren Sie mehr über das LKW Kartell & den Diesel Abgasskandal

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50000

Diesel-PKW erfolgreich abgewickelt

62000

LKW in der
Prozess-Abwicklung

+100 Mrd. €

Vom EuGH in Aussicht gestellter Gesamtschadenersatz

2,9 Mrd. €

Verhängte Geldbußen gegenüber LKW Herstellern

LKW Start

Sie haben zwischen 1998 und 2016 Ihre LKW erworben?

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Dann sind diese LKW mit hoher Wahrscheinlichkeit vom LKW-Kartell betroffen. Sie haben somit einen

potenziellen Schadenersatzanspruch von 10-15% pro LKW.


Wir prüfen und realisieren diese Ansprüche für Sie kosten- und risikolos.

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Das LKW Kartell

Das LKW-Kartell bestand von 1997-2010 zwischen mehreren europäischen LKW-Herstellern, die in dieser Zeit illegale Preisabsprachen, Rabattkürzungen und Euronorm-Verschiebungen vereinbart haben. Aufgrund dieses rechtswidrigen Kartells ergeben sich für die Kunden aller LKW Hersteller wie zum Beispiel MAN, Daimler, Iveco, Volvo/ Renault, DAF und Scania Schadenersatzansprüche, zu deren Geltendmachung die EU-Kommission in ihrem Bescheid die geschädigten Kunden explizit aufgefordert hat.

 

Aufgrund mehrerer BGH-Urteile können geschädigte Unternehmen Schadensersatz in Höhe von circa 10-15% des LKW-Preises zzgl. Zinsen geltend machen. Für Sie als unser Kunde besteht dabei kein Prozesskostenrisiko, da wir mit mehreren Prozesskostenfinanzierern zusammenarbeiten, die für Sie das Risiko tragen und alle anfallenden Kosten übernehmen. 

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Welche Fahrzeuge sind betroffen?

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Sie können für jeden LKW Schadenersatzansprüche

geltend machen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
 

  • Anschaffung im Zeitraum zwischen 1998 und 2016

  • Als Neufahrzeug angeschafft

  • Gewicht mind. 6 Tonnen 

  • Preis mind. 30.000 EUR netto

  • Alle europäischen Hersteller

  • Alle EU-Länder

  • Unabhängig der Finanzierungsart: gekauft, geleast, per Mietkauf oder Langzeitmiete (mind. 24 Monate) 

  • Unabhängig vom Fahrzeugstatus: aktiv, inaktiv, verunfallt, verkauft oder Leasingrückgabe

Wenn Ihre Fahrzeuge diese Voraussetzungen erfüllen, helfen wir Ihnen kosten- und risikolos an Ihr Recht zu kommen. Wir haben eine Annahmequote von 100% bei den Anschaffungszeiträumen zwischen 1998 und 2016.

Unsere Leistungen

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Unsere Partner übernehmen für Sie das komplette Risiko und arbeiten zu 100% auf Erfolgshonorarbasis.

Kein Kostenrisiko

Einfache Abwicklung

Sie stellen uns Ihre Fuhrparkdaten zur Verfügung. Ihr Dokumentenhandling übernehmen wir vollständig.

Starke Partner

Wir arbeiten Hand in Hand mit renommierten Experten aus den Bereichen Kartellrecht und Prozesskostenfinanzierung.

Über DERMEYER

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DERMEYER bekleidet in Europa seit vielen Jahren eine führende Position in der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen im LKW Kartell und PKW Diesel-Abgasskandal.
 

Dafür bietet DERMEYER den Geschädigten Prozesskostenfinanzierung an. Bei der Prozesskostenfinanzierung übernimmt der Finanzierer alle mit einem Rechtsstreit verbundene Kosten und trägt diese im Falle eines Unterliegens allein. Im Falle des Obsiegens erhält der Finanzierer einen Teil des erstrittenen Betrages.
 

DERMEYER arbeitet in diesem Bereich mit führenden Experten für Kartell-recht und Prozessfinanzierung.

Ihr Partner im LKW Kartell & PKW Diesel Abgasskandal

Sie sind Geschädigter im LKW Kartell oder PKW Diesel Abgasskandal?
Dann zögern Sie nicht und nutzen unsere kostenfreie Prüfung Ihrer Fahrzeuge. 

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Diesel Prüfung

Sie haben zwischen 2013 und 2020 ein Diesel-PKW, Kleintransporter oder Wohnmobil erworben?

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Dann sind Ihre Fahrzeuge mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Insgesamt betrifft dieser Skandal rund 80% der Fahrzeuge aller Hersteller. 

Wir prüfen und realisieren diese Ansprüche für Sie kosten- und risikolos.

Chronik des Diesel-Abgasskandals

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Welche Diesel-Fahrzeuge sind betroffen?

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Für diese Fahrzeuge können Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche im Diesel-Abgasskandal geltend machen:

  • Erstzulassung von 2013-2020* (*Österreich: 2007-2020)

  • PKW, Wohnmobile und Kleintransporter bis 3,5t 

  • gekauft oder finanziert (KM-Leasing nicht möglich)

  • Es gelten die Verjährungsfristen von 10 Jahren
    gem. § 852 BGB

  • 80% aller Diesel-Fahrzeuge aller Hersteller

  • Fahrzeuge mit "Thermofenster"

Der Prozessablauf

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Häufige Fragen

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Maschinenschreiben

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persönliches Gespräch

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