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Ex-VW-Chef Winterkorn muss womöglich doch wegen Marktmanipulation vor Gericht

Quelle: www.spiegel.de

21.04.2022 Text gekürzt 
 

Im VW-Abgasskandal hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden, dass ein Verfahren gegen Martin Winterkorn womöglich zu Unrecht nicht wieder aufgenommen wurde. Dem 74-Jährigen droht nun doch noch ein Prozess.

Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Beschwerde Erfolg, Ex-Volkswagen-Chef Martin Winterkorn muss sich im Dieselskandal möglicherweise doch wegen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz vor Gericht verantworten.
 

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat entschieden, dass das Landgericht das Verfahren gegen den 74-Jährigen womöglich zu Unrecht nicht wieder aufnehmen wolle. Der erste Strafsenat des OLG wies das Landgericht an, erneut über den Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, wie es in einer Gerichtsmitteilung  heißt.
 

Das Landgericht Braunschweig hatte im Januar 2021 geurteilt, das Verfahren gegen Winterkorn wegen einer ihm drohenden erheblich höheren Strafe in dem ebenfalls in Braunschweig laufenden Betrugsprozess um die Dieselmanipulation einzustellen. Diese Erwartung habe sich jedoch nicht erfüllt, da das Verfahren gegen Winterkorn in dem Strafprozess wegen dessen Gesundheitszustand abgetrennt wurde.
 

Betrugsprozess läuft schleppend

In dem Verfahren um Marktmanipulation war Winterkorn wegen mutmaßlich zu später Information von Anlegern im Dieselskandal angeklagt worden. Sein Anwalt hatte den Vorwurf, sein Mandant habe früh über das drohende Ausmaß der Dieselkrise Bescheid gewusst, »mit aller Entschiedenheit« zurückgewiesen.

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